Abgrenzung Elektrotechnik vs. Verputzerarbeiten/Malerarbeiten

Die e-Marke informiert

Die e-Marke informiert

In der ÖNORM B 2110 wird das allgemeine Zusammenwirken der Gewerke auf einer Baustelle geregelt. Nur der Auftraggeber (AG) kann und muss zwischen den einzelnen Gewerken (die Auftragnehmer AN) koordinierend eingreifen. Rechtzeitiger Hinweis notwendig!

Somit ist JEDES GEWERK verpflichtet, alle seine Verunreinigungen bei anderen Gewerken selbst und OHNE MEHRKOSTEN zu entfernen. Dies gilt natürlich auch z.B. für übermalte Schutzkontakte bei Steckdosen, übermalte Aderleitungen oder beschmutzte Klemmen in Abzweigdosen des Elektrotechnikers!!!

Kollegen - Befundet also keine Anlage mit verschmutzten Kontakten, Klemmen oder Aderleitungen!! Es ist Aufgabe des Malers diese abzudecken oder nachträglich zu reinigen. Weist euren Auftraggeber rechtzeitig darauf hin!

Ausführliche Informationen über die Gesetzliche Lage in Österreich, sowie das Originalrundschreiben der "e-Marke" können Sie hier herunterladen:

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